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Luftdicht bauen – Eine Herausforderung an die Schachtentlüftung
Gesetzliche Rahmenbedingungen für luftdichte Wohngebäude
Die gesetzlichen Anforderungen an die Lüftung des Aufzugsschachts sind ebenso wie der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO), im Aufzugsrecht sowie in der Betriebssicherheitsverordnung verankert:
"Die Fahrkörbe sind so zu entwerfen, dass auch bei einem längeren Halt eine ausreichende Lüftung für die Insassen gewährleistet ist." (Aufzugsrichtlinie RL 2014/33/EU)
Die einstige Sicherstellung des Lüftungsbedarfs durch eine Außenöffnung im Schachtkopf steht jedoch seit dem Bau von energetisch hochwertigen Immobilien im Konflikt mit der Umsetzung von luftdichten Gebäudehüllen und wird daher bei der Planung häufig durch einen Durchbruch ins Treppenhaus ersetzt. Ein sicherer Betrieb der Aufzugsanlage durch ausreichende Luftzufuhr kann unter Umständen nicht gewährleistet werden.

Jede natürliche Lüftung von Aufzugsschächten erfordert als physikalische Grundvoraussetzung das Entstehen einer thermisch bedingten Luftbewegung. Durch die fehlende Öffnung nach außen in luftdichten Gebäuden mangelt es aber im Aufzugsschacht an ausreichender Luftzirkulation, wodurch die sicherheitsrelevante Lüftung nicht gewährleistet werden kann.
Bei einer Aufzugsstörung mit eingeschlossenen Personen entsteht nach wenigen Minuten ein Sauerstoffmangel sowie ein erhöhter CO2-Ausstoß. Die davon ausgehende Gefährdung der Aufzugsnutzer wurde in Livetests nachgewiesen. Panik der Insassen oder die Verzögerung des Eintreffens der Rettungskräfte verschärfen die Lage zusätzlich.
Erfahren Sie mehr darüber im Beitrag von RTL Explosiv:
Erstickungsgefahr im Aufzug

Um eine Gefahrensituation zu vermeiden, muss ein Luftaustausch in der Aufzugskabine stattfinden. Zur Erzeugung der Luftzirkulation in einer luftdichten Gebäudehülle bedarf es allerdings einer mechanischen Zuluft. Vorausgesetzt Treppenraum und Aufzugsschacht befinden sich in einem gemeinsamen Brandabschnitt, unterstützt das innovative BlueKit LSV System die Belüftung des Aufzugsschachts mithilfe eines auf der untersten Aufzugsebene angebrachten Ventilators. Diese vom Treppenhaus ausgehende Be- und Entlüftung des Aufzugsschachts trägt zur Sicherheit der Insassen bei einer Aufzugsstörung bei.
Zusätzlich übernimmt das BlueKit LSV System die Raucherkennung in beiden Bereichen und leitet im Notfall die Rauchableitung über das Lüftungselement im Treppenhaus ein. Dazu werden Punktmelder auf der Evakuierungsebene im Treppenhaus und im gesamten Schacht eingesetzt. Bei einer Raucherkennung wird der Ventilator automatisch ausgeschaltet.
Ihre Vorteile mit BlueKit LSV
- Geringer Konzeptionsaufwand
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